T&C & Privacy Policy
Für Vertragsverhältnisse zwischen der AVO Mobility GmbH („ANBIETER“) und Dritten („Nutzer“) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich
1.1. Sämtliche vom ANBIETER gegenüber dem Nutzer erbrachten Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann als Nutzer, ohne dass bei Eingehung der Folgegeschäfte erneut auf die AGB Bezug genommen werden muss.
1.2. Von den AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, solche werden vom ANBIETER anerkannt. Eine Ausführung von Leistungen durch ANBIETER gegenüber dem Nutzer beinhaltet keine Anerkennung von dessen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsumfang
2.1 ANBIETER erbringt seine Leistungen nach dem Inhalt dieser AGB. Soweit im Rahmen der Vertragsabwicklung durch ANBIETER eine zusätzliche oder ergänzende Leistung erforderlich sein sollte, welche in den AGB nicht geregelt ist, ist ANBIETER berechtigt diese Leistung einseitig nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und auf Rechnung des Nutzers gemäß der zum Zeitpunkt der erbachten zusätzlichen Leistung geltenden Preisliste zu erbringen.
2.2 ANBIETER stellt dem Nutzer ein Lastenrad („Rad“) zum privaten Transport von Sachen und Personen gegen Entgelt zur Verfügung. Eine gewerbliche Nutzung des Rads ist nur mit Zustimmung des ANBIETERS zulässig. Das Rad verfügt über eine elektrische Unterstützung. Die verfügbare Stärke der elektrischen Unterstützung bestimmt ANBIETER. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art und/oder Stärke der elektrischen Unterstützung durch den Nutzer besteht nicht. ANBIETER haftet nicht dafür, dass die elektrische Unterstützung für die gesamte Mietzeit besteht; ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz des Nutzers besteht insoweit nicht.
3. Registrierung
3.1 Eine Inanspruchnahme von Leistungen von ANBIETER ist ausschließlich für registrierte Nutzer möglich. ANBIETER ist berechtigt, die vom Nutzer bei der Registrierung verwendeten Daten zu prüfen. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung besteht nicht. Eine mehrfache Registrierung ist ausgeschlossen.
3.2 Der Nutzer hat sich über eine von ANBIETER zur Verfügung gestellte Applikation („App“) zu registrieren. Ein Anspruch des Nutzers auf Verwendbarkeit der App auf dem vom Nutzer verwendeten Endgerät besteht nicht. Die Registrierung erfordert ein Mindestalter von 16 Jahren sowie Angabe der Zahlungsdaten einer dem Nutzer zugehörigen Kreditkarte oder einer anderen vom ANBIETER bei Vertragsschluss ausdrücklich akzeptierten Zahlungsmethode, einer gültigen Zustellanschrift, einer Mobilfunknummer und Emailadresse. Der ANBIETER ist jederzeit zur Aktualisierung der App berechtigt; dem Nutzer dürfen hierdurch keine Kosten entstehen oder eine Nutzbarkeit der App betreffend laufende Mietvorgänge und Abonnements nur geringfügig erschwert werden.
3.3 ANBIETER legt für den Nutzer ein personalisiertes Konto an, welches über die App erreichbar ist. Die von ANBIETER übermittelten Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nur vom Nutzer verwendet werden. Eine Überlassung der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber Dritten vor unbefugten Zugriff zu schützen und unbefugte Zugriffe Dritter ANBIETER anzuzeigen. Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen seine vorstehenden Pflichten, haftet dieser gegenüber ANBIETER. Der Nutzer ist verpflichtet, ANBIETER unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten sowie die für die Abrechnung notwendigen Daten ändern.
3.4 ANBIETER ist berechtigt, das Konto des Nutzers zu deaktivieren, sofern der Nutzer in einem Zeitraum von sechs (6) Monaten keine Anmietung vornimmt, Anhaltspunkte für eine unberechtigte Drittnutzung des Kontos bestehen oder der Nutzer eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und sein Konto bereits zuvor gesperrt war (3.7).
3.5 Eine Freischaltung des Nutzers in der App berechtigt diesen zu Angebotsabgaben gegenüber ANBIETER. Die Freischaltung selbst stellt keine Willenserklärung von ANBIETER dar.
3.6 Der Nutzer ist jederzeit zur Kündigung seines Kontos berechtigt. ANBIETER ist verpflichtet, das Nutzerkonto unverzüglich, nicht aber vor Beendigung des Mietvorgangs oder Abonnements und Begleichung aller geschuldeten Vergütungen des Nutzers zu deaktivieren.
3.7 ANBIETER ist berechtigt, das Konto des Nutzers jederzeit aus wichtigen Gründen zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer wiederholt und trotz Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder der Nutzer trotz Abmahnung eine Verletzung wesentlicher Pflichten gegenüber dem ANBIETER nicht unterlässt. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn der Nutzer bei Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben macht oder Tatsachen verschweigt und aus diesem Grunde ANBIETER eine Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist. Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn der Nutzer ein Rad von ANBIETER vertragswidrig unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gebraucht oder seine Zugangsdaten an Dritte weitergibt oder der Nutzer versucht, die App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren oder der Nutzer sich mehrfach registriert oder dies versucht. ANBIETER ist verpflichtet, den Nutzer von der Sperrung des Kontos zu informieren und die Sperrung nach Beendigung des zur Sperrung führenden Verhaltens unverzüglich wieder aufzuheben.
4. Vertragsschluss
4.1. Die Leistungen von ANBIETER stellen eine unverbindliche Anregung gegenüber dem Nutzer zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Angebot des Nutzers bedarf der Annahme durch ANBIETER. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht für den Nutzer nicht. Soweit ANBIETER ein Angebot des Nutzers nicht annimmt, sind Ersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen.
4.2 Ein Vertragsschluss zwischen ANBIETER und Nutzer ist ausschließlich über die App möglich, in welcher der Nutzer ein Angebot zur Anmietung des Rads zu machen hat; ein Angebot ist stets nur für ein Rad möglich. Der Nutzer stimmt zu, dass ANBIETER den Vertragsschluss elektronisch dokumentiert. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Rads durch ANBIETER in der App zustande („Mietvorgang“). Der Vertragsschluss betreffend ein Abonnement zwischen ANBIETER und Nutzer erfolgt elektronisch (E-Mail) und hat die Laufzeit des Abonnements zu bestimmen.
4.3. Eine Übernahme des Rads ist ausschließlich im Geschäftsgebiet von ANBIETER möglich. ANBIETER ist berechtigt, den räumlichen Umfang des Geschäftsgebiets jederzeit zu ändern; dies gilt für laufende Mietvorgänge und Abonnements nur, soweit die Änderung einen Gebrauch und Rückgabe des Rads durch den Nutzer nicht erheblich beeinträchtigt.
5. Mietgebrauch
5.1 Der Nutzer ist ausschließlich zum Gebrauch des Rads auf befestigten Straßen und (Geh- und Radwegen) berechtigt. Der Gebrauch des Rads ist nicht auf das Geschäftsgebiet beschränkt.
Der Nutzer ist zum Transport von Sachen oder Personen bis zu einem Gewicht von jeweils 80 kg sowie einem Gesamtgewicht von 180 kg berechtigt.
5.2 Die Nutzung des Rads durch den Nutzer erfolgt auf dessen eigene Gefahr. Der Nutzer hat das Rad entsprechend seinen individuellen (fahrerischen) Fähigkeiten und unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrs- und Witterungsverhältnisse zu führen. Der Nutzer sowie transportierte Personen haben bei der Benutzung des Rads die geltenden Vorschriften der StVO und StZVO auf eigenes Risiko und Rechnung einzuhalten. Vom Nutzer auf dem Rad transportierte Personen und Sachen sind vom Nutzer hinreichend (unter Benutzung der vorhandenen Sitzgurte) zu sichern und ggf. auf eigene Rechnung zu versichern.
5.3 Der Nutzer ist verpflichtet das Rad pfleglich und fachgemäß zu behandeln sowie jegliche Eingriffe in das Rad sowie Beschädigungen oder Beeinträchtigungen dieses -welche über einen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen- zu unterlassen. Dem Nutzer sind sämtliche Änderungen und Um- oder Anbauten am Rad untersagt, auch soweit diese nur zeitweilig erfolgen und unabhängig davon, ob diese leicht entfernbar, einziehbar/-klappbar sind o.ä.
5.4 Der Nutzer hat sich vor jeder Aufnahme der Fahrtätigkeit mit der Funktionsweise des Rads vertraut zu machen und deren wesentlichen Komponenten (insbesondere Bremsen, Lenkung, Reifen und Licht) hinreichend zu prüfen. Zu Beginn und während eines Mietvorgangs oder Abonnements hat der Nutzer das Rad auf offensichtliche Mängel zu prüfen und ANBIETER bestehende oder nachfolgend entstehende Mängel unverzüglich anzuzeigen; dies gilt auch für Mängel, welche einem Mietgebrauch nicht zwingend entgegenstehen. Soweit ein bestehender Mangel die Verkehrssicherheit des Rads beeinträchtigen könnte, ist dem Nutzer ein Gebrauch des Rads untersagt; die Mietzeit endet in diesem Falle mit der Anzeige des Mieters und es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Stellung eines anderen (Ersatz-) Rads. Wurde die Leistung eines Ersatzrades im Rahmen eines Abonnements vereinbart, steht es ANBIETER frei, Zugang zur frei-verfügbaren Mietflotte als Alternative zu einem Fahrzeug zur exklusiven Nutzung zu bieten.
5.5 Der Nutzer hat das Rad beim Abstellen, Parken und bei Beendigung der Mietzeit per Feststellbremse und mit vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Kette an einem festen Gegenstand (z.B. Fahrradbügel, Beschilderungsstange) via Smartlock zu sichern; durch die Sicherung dürfen keine öffentlichen Einrichtungen (z.B. Hydrant, Zaun) beeinträchtigt werden. Die Kette muss unabnehmbar mit dem festen Gegenstand verbunden werden und das Ende der Kette mit dem Smartlock gesichert werden. Wird das Rad ungesichert aufgefunden, hat der Nutzer dies ANBIETER unverzüglich anzuzeigen.
5.6 Ein Gebrauch des Rads ist dem Nutzer in folgenden Fällen untersagt:
Der Nutzer steht unter Einfluss von Alkohol (mehr als 0,0 %o), Medikamenten, Drogen
oder sonstiger berauschender Mittel;
der Nutzer befindet sich in einem (körperlich/ seelischen) Zustand, der den Nutzer an
einem sicheren Gebrauch des Rads hindert;
ein Mangel des Rads vermag dessen Verkehrssicherheit erkennbar zu beeinträchtigen;
die zulässige Maximalzuladung des Rads von insgesamt 180 kg wird überschritten;
der Nutzer transportiert leicht entzündliche, explosive, giftige oder anderweitig
gemeingefährliche Stoffe;
der Nutzer gebraucht das Rad zu Wettkämpfen, Testveranstaltungen, zum
Abschleppen;
dem Gebrauch des Rads stehen erhebliche wetter- und/oder witterungsbedingte
Verhältnisse entgegen (z.B. Orkan, Starkregen, Neuschnee, Blitzeis).
der Nutzer überlässt das Rad Dritter zur Führung;
der Nutzer gebraucht das Rad zu gewerblichen Transporten (z.B. Kurier, Taxi, Bote)
ohne Einwilligung von ANBIETER;
der Nutzer transportiert mit dem Rad Gegenstände, deren Beschaffenheit, Größe, Form
oder Gewichts die Fahrsicherheit zu beeinträchtigen oder das Rad zu beschädigen
vermögen;
der Nutzer gebraucht das Rad zur Begehung von Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten.
5.7 Der Nutzer hat jeden Unfall mit dem Rad (plötzliche mechanische Gewalteinwirkung auf das Rad von außen) -auch ohne erkennbares Schadensbild am Rad und/oder Besitz/ Eigentum Dritter oder Dritten- dem ANBIETER unverzüglich anzuzeigen. Sind neben dem Nutzer auch Dritte oder deren Eigentum/Besitz beteiligt, hat der Nutzer neben ANBIETER auch die Polizei zu informieren und das Eintreffen dieser abzuwarten. Gleiches gilt im Falle von Diebstahl oder Vandalismus betreffend das Rad. Soweit das Rad durch einen Unfall oder Diebstahl oder Vandalismus nicht mehr gebrauchsfähig und verkehrstauglich ist, endet die Mietzeit mit der Anzeige des Kunden an ANBIETER.
5.8 Der Nutzer ist verpflichtet, bei jedem Abstellen und Parken des Rads auf öffentlichen Straßenland die Vorschriften der StVO einzuhalten. Ein Abstellen und Parken des Rads ist insbesondere verboten an Verkehrsampeln, an/vor/auf Rettungswegen und/oder Feuerwehrzufahrten, auf Grünflächen, an/vor Denkmälern, an/vor Einrichtungen der Parkraumbewirtschaftung, an Verkehrszeichen, im Bereich von Zebrastreifen/ Verkehrsinseln, an/vor Briefkästen/Paketstationen/Einrichtungen der Telekommunikation, an/vor Schaufenstern und Werbeträgern, im Eingangsbereich von Grundstücken/ Gebäuden und Einfahrten, im Bereich von Haltestellen des ÖPNV und Bahnsteigen, auf Flächen mit einem Gefälle von mehr als 3 % und oberhalb von Kanaldeckeln/ Bodenhydranten u.ä. Ein Abstellen und Parken auf privaten Flächen Dritter ist dem Nutzer untersagt.
5.9 Der Nutzer haftet ANBIETER für sämtliche Schäden, welche ANBIETER durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Nutzer entstehen. Der Nutzer ist verpflichtet, ANBIETER von Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen.
5.10 Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Pflichten des Nutzers hat dieser ANBIETER eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 300,00 € für jeden einzelnen Verstoß zu zahlen. Die Geltendmachung eines über diese Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens behält sich ANBIETER ausdrücklich vor. Ziffer 5.9 bleibt unberührt.
5.11 Der Nutzer haftet ANBIETER für sämtliche Schäden am Rad sowie gegenüber Dritten, soweit der Nutzer diese zu vertreten hat. ANBIETER hat einen Anspruch gegen den Nutzer auf Freistellung von Ansprüchen Dritter; etwaiges Mitverschulden Dritter bleibt unberührt. Dem Nutzer ist bekannt, dass ANBIETER betreffend das Rad haftpflichtversichert ist. Dem Nutzer ist es untersagt, etwaige Haftpflichtfälle (Schadensverursachung und Schadensumfang) ohne Einwilligung von ANBIETER gegenüber Dritten anzuerkennen. Eine Haftung des Nutzers entfällt in dem Umfang, in dem ein Versicherer den Schaden tatsächlich ersetzt und keinen Rückgriff bei ANBIETER nimmt. Handelt der Nutzer grob fahrlässig, ist von einer Haftungsbeschränkung nicht nur der Betrag der Selbstbeteiligung von ANBIETER, sondern auch eine etwaige Leistungskürzung des Versicherers gegenüber ANBIETER (§§ 81 Abs. 2, 28 Abs. 2 VVG) ausgenommen. Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden haftet der Nutzer uneingeschränkt.
5.12 Der Nutzer haftet ANBIETER für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungs- und Strafvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, die von ihm durch Gebrauch oder Nichtgebrauch (Abstellen, Parken) schuldhaft verursacht werden. Gegenüber Dritten hat der Nutzer insoweit ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
5.13 Als Ausgleich für den Aufwand, der ANBIETER durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder Dritter zur Ermittlung von während der Mietzeit bzw. Abonnements des Nutzers begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger öffentlicher/ privater Beeinträchtigungen, ist der Nutzer verpflichtet, ANBIETER für jede einzelne Anfrage eine Aufwandspauschale von 10,00 € zu zahlen; dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass ANBIETER im Einzelfall kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.14 ANBIETER übergibt dem Nutzer zu Beginn des Abonnements eine Batterie für das Rad nebst Ladegerät ortsüblichen Stecktyps. ANBIETER ist berechtigt, für die Überlassung von Batterie und Ladegerät eine Kaution zu erheben; die Kaution ist mit Rückgabe des Rads inklusive Batterie und Ladegerät zurückzuerstatten. Ein Anspruch des Nutzers auf Verzinsung der Kaution besteht nicht. Der Nutzer ist verpflichtet, die Batterie und das Ladegerät gemäß der übergebenen Betriebsanleitung von ANBIETER zu gebrauchen und aufzubewahren. ANBIETER haftet nicht für Schäden des Nutzers in Folge eines Gebrauchs von Batterie und Ladegerät entgegen dem Inhalt der Betriebsanleitung. Ein Anspruch des Nutzers auf eine bestimmte Ladegeschwindigkeit besteht nicht. Mängel des Ladegeräts und Batterie hat der Nutzer ANBIETER unverzüglich anzuzeigen. Mit Beendigung des Abonnements sind Batterie, Ladegerät und das Rad mit sämtlichen Schlössern ANBIETER zurückzugeben.
6. Mietzeit
6.1 Die Mietzeit eines Mietvorgangs ist befristet auf höchstens 96 Stunden und beginnt mit dem Vertragsschluss; der Zeitraum einer Reservierung gilt nicht als Mietzeit. Die Mietzeit endet mit Abschluss des Mietvorgangs in der App. Das Abstellen oder die sonstige Unterbrechung oder Einstellung des Gebrauchs betreffend das Rad führt zu keiner Beendigung des Mietvorgangs. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass dieser wie auch das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvorgangs eine hinreichende Verbindung zur App herstellen kann. Eine automatische Beendigung mit Ablauf der Höchstmietzeit erfolgt nicht. Setzt der Nutzer den Gebrauch nach Abschluss in der App fort, gilt der Mietvertrag als nicht verlängert; § 545 BGB ist ausgeschlossen.
6.2 Die Mietzeit eines Abonnements ist befristet auf die Laufzeit des Abonnements und beginnt mit dem Vertragsschluss. Ein Abstellen oder sonstige Unterbrechung oder Einstellung des Gebrauchs des Rads während des Abonnements führt zu keiner Beendigung. Das Abonnement endet mit dem Ende der vereinbarten Laufzeit („Beendigung“). Das Abonnement verlängert sich jeweils um dieselben Laufzeit (höchstens um 12 Monate), sofern der Nutzer nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen vor Ablauf des Abonnements gegenüber dem ANBIETER (support@avocargo.one) einer Verlängerung in Textform widerspricht. Eine Kündigung des Abonnements durch den Nutzer bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3 ANBIETER ist berechtigt den Mietvorgang oder ein Abonnement mit dem Nutzer fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer seinen vertraglichen Pflichten trotz Aufforderung von ANBIETER schuldhaft nicht erfüllt. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, ist der Nutzer verpflichtet ANBIETER die vereinbarte Miete abzüglich ANBIETER ersparter Aufwendungen zu zahlen.
6.4 Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Nutzer eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete sowie eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 5.10 zu leisten; auf ein Verschulden des Nutzers kommt es nicht an. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von ANBIETER bleiben unberührt.
7. Rückgabe
7.1 Mit Beendigung des Mietvorgangs oder des Abonnements hat der Nutzer das Rad an ANBIETER zurückzugeben. Die Rückgabe ist ausschließlich im Geschäftsgebiet möglich. Gibt der Nutzer das Rad außerhalb des Geschäftsgebiets zurück, trägt der Nutzer die Kosten des Transports des Rads durch ANBIETER in das Geschäftsgebiet. Die Kosten des Rücktransports betragen als pauschalierter Schadensersatz 300,00 € brutto; dem Nutzer steht der Nachweis, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist frei. ANBIETER steht der Nachweis frei, dass der Schaden im Einzelfall wesentlich höher als die Pauschale ist.
7.2 Die Rückgabe erfolgt durch Abstellen auf öffentlichen Straßen im Bereich von nicht befahrbaren Straßenbestandteilen (Gehweg oder gekennzeichneten Fahrradabstellflächen) ohne Beeinträchtigung des Verkehrs oder gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Halte- und Parkverbote). Ein Abstellen auf privaten Flächen oder Privatstraßen ist unzulässig; dies gilt auch für Privathöfe, Privat-/Firmen-/Besucherparkplätze, Parkhäuser, Forst- und Parkflächen; Ziffer 7.1 Satz 3-5 gelten insoweit entsprechend.
7.3 Die Rückgabe des Rades hat in vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen. Etwaige Mängel oder Schäden sind ANBIETER unverzüglich anzuzeigen.
7.4 Das Rad ist vom Nutzer bei der Rückgabe gemäß Ziffer 5.5. zu sichern.
8. Vergütung und Kaution
8.1 Die Vergütung bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste von ANBIETER, soweit ANBIETER mit dem Nutzer nichts Abweichendes vereinbart.
8.2 Veränderungen der Preisliste sind jederzeit möglich, aber ohne Wirkung für laufende Mietvorgänge oder Abonnements; dies gilt nicht für eine Verlängerung des Abonnements gemäß Ziffer 6.2. ANBIETER wird dem Nutzer Preisveränderungen umgehend in der App anzeigen oder in Textform mitteilen.
8.3 Sämtliche Preise von ANBIETER sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz und ist vom Nutzer zu tragen.
8.4 Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen oder Provisionen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit ANBIETER.
8.5 Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
9. Rechnungsstellung und Zahlung
9.1 Rechnungen werden von ANBIETER auf Grundlage dieser AGB und der bei Vertragsschluss bzw. Verlängerung gemäß Ziffer 6.2 geltenden Preisliste erstellt.
9.2 Eine Bezahlung ist ausschließlich mit der im Konto des registrierten Nutzers hinterlegten Kreditkarte oder per PayPal, GooglePay oder ApplePay möglich („Zahlungsmethode“) sofern diese von ANBIETER angeboten werden. Der Nutzer ist verpflichtet ANBIETER von allen Transferkosten freizustellen. Eine Bezahlung per Überweisung oder Bankeinzug bzw. Lastschrift ist ausgeschlossen. Der ANBIETER ist berechtigt, die Zahlungsmethode jederzeit zu ändern, sofern dem Nutzer die Änderung in Textform rechtzeitig angekündigt wird und Zahlungen des Nutzers betreffend laufende Mietvorgänge und Abonnements nicht wesentlich erschwert werden.
9.3 Eine Aufrechnung mit Forderungen von ANBIETER ist ausschließlich mit von ANBIETER anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte; Ansprüche des Nutzers gemäß § 812 BGB bleiben unberührt. Zurückbehaltungsrechte aus anderen Vertragsverhältnissen mit ANBIETER sind ausgeschlossen. Soweit der Nutzer Unternehmer ist, sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte aus Vertragsverhältnissen zwischen ANBIETER und Nutzer ausgeschlossen.
9.4. Der Nutzer kann Nettorechnungsbeträge von diesem im Zeitraum eines Mietvorgangs oder Abonnements bezahlter Rechnungen ausgewählter Dritter -mit denen ANBIETER ein Partnerprogramm unterhält- („Partner“) mit Vergütungen von ANBIETER verrechnen. Die Rechnungen sind vom Nutzer nebst datierten Zahlungsbeleg elektronisch einzureichen. Für die jeweilige Vergütung übersteigende Rechnungsbeträge gilt Ziffer 9.8.
9.5 ANBIETER ist berechtigt im Falle eines Zahlungsverzuges des Nutzers für jede Mahnung eine Pauschalvergütung in Höhe von 7,50 € zu berechnen; dem Nutzer steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Im Falle des Zahlungsverzugs des Nutzers oder Zahlungsstundung durch ANBIETER ist der Nutzer zur Zahlung von Zinsen in der gesetzlichen Höhe verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche durch ANBIETER bleibt unberührt.
9.6 ANBIETER wird dem Nutzer eine Rechnung über den Mietvorgang ausstellen. Für Abonnements stellt ANBIETER dem Nutzer monatliche Teilrechnungen. Die Rechnungen werden im Konto des Nutzers eingestellt und diesem elektronisch übermittelt. ANBIETER ist berechtigt, mehrere Mietvorgänge in einem einheitlichen Zeitraum in eine Rechnung zusammenzufassen (Sammelrechnung). Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen.
9.7 ANBIETER ist berechtigt, seine Forderungen aus Mietvorgängen an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. ANBIETER wird dem Nutzer die Abtretung anzeigen.
9.8 Guthaben des Nutzers werden im Konto des Nutzers ausgewiesen und mit bestehenden oder zukünftigen Vergütungsansprüchen des ANBIETERS verrechnet. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Verzinsung und Auszahlung von Guthaben.
10. Haftung ANBIETER
10.1 ANBIETER haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit dies nicht wesentlichen Vertragspflichten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers betrifft. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von ANBIETER. Eine Haftung von ANBIETER für einfache Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
10.2 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung von ANBIETER gemäß § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
10.3 ANBIETER haftet nicht für Beeinträchtigungen, welche nicht in der Sphäre von ANBIETER zugeordnet werden können wie z.B. Streik oder höhere Gewalt.
10.4 Ersatzansprüche des Nutzers gegen ANBIETER verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Mietzeit. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einem vorsätzlichen Verhalten von ANBIETER oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers oder Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflichten beruhen.
10.5 Der Nutzer haftet im Falle einer Verletzung von diesem gegenüber ANBIETER obliegenden Pflichten auf ein Mitverschulden.
10.6 ANBIETER hält und setzt das Rad einschließlich dessen Batterie in den erforderlichen Abständen instand. Aufgrund der gewährleisteten flexiblen Anmietung und Rückgabe des Rads innerhalb des Geschäftsgebiets kann ANBIETER nicht garantieren, dass die für die elektrische Unterstützung erforderliche Batterie jederzeit vollständig oder für die Mietzeit des Nutzers ausreichend geladen ist. Im Abonnement obliegt dem Nutzer eine Wiederherstellung der elektrischen Unterstützungsleistung gemäß 5.14.
11. Änderungen der Geschäftsbedingungen
ANBIETER ist jederzeit berechtigt diese AGB zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen sind dem Nutzer in Textform zu übermitteln und von diesem zu bestätigen.
12. Sonstiges, Gerichtsstand
12.1 Änderungen oder Ergänzungen einschließlich Nebenabreden zwischen ANBIETER und dem Nutzer bedürfen der Textform.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Für Klagen und sonstige Rechtsbehelfe von ANBIETER gelten daneben wahlweise die gemäß §§ 12 ff. ZPO eröffneten Gerichtsstände.
12.4 Die Vertragssprache ist deutsch und im Falle einer Übersetzung dieser AGB ist im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen stets die deutsche Fassung der AGB maßgeblich.
13. Datenschutz
ANBIETER gewährleistet den erforderlichen Schutz der Daten des Nutzers. Einzelheiten enthält eine gesonderte Datenschutzbestimmung.
The following General Terms and Conditions shall apply to contractual relationships between AVO Mobility GmbH ("PROVIDER") and third parties ("User").
1.Scope of Application
1.1 All services provided by PROVIDER to the user shall be provided on the basis of these General Terms and Conditions ("GTC"). The GTC also apply to all subsequent transactions within the scope of an ongoing business relationship with a merchant as the user, without the need to refer to the GTC again when entering into subsequent transactions.
1.2 Terms and conditions of the user that deviate from or supplement the GTC do not become part of the contract unless they are recognized by PROVIDER. Any performance of services by PROVIDER vis-à-vis the user does not include recognition of the user's terms and conditions.
2 Scope of Services
2.1 PROVIDER provides its services in accordance with the content of these GTC. If an additional or supplemental service is required by PROVIDER in the course of contract execution that is not regulated in the GTC, PROVIDER is entitled to provide this service unilaterally at its reasonable discretion (§ 315 BGB) and for the account of the user in accordance with the price list in effect at the time of the additional service provided.
2.2 PROVIDER provides the User with a cargo bike ("Bike") for the private transport of items and persons against payment. Commercial use of the bike is only permitted with PROVIDER's consent. The bike is equipped with electric assistance. PROVIDER determines the available strength of the electric assistance. The user has no claim to a specific type and/or strength of electrical assistance. PROVIDER shall not be liable for the electric assistance being available for the entire rental period; in this respect, the user shall not be entitled to any reduction or compensation.
Registration
3.1 Use of PROVIDER’s services is only possible for registered users. PROVIDER is entitled to check the data entered by the user during registration. The user has no right to registration. Multiple registrations are not permitted.
3.2 The user must register via an application ("app") provided by PROVIDER. The user has no claim to the usability of the app on the end device used by the user. Registration requires a minimum age of 16 years as well as the provision of payment data of a credit card belonging to the user or another payment method expressly accepted by PROVIDER upon conclusion of the contract, a valid delivery address, a mobile phone number, and email address.
The PROVIDER is entitled to update the app at any time; this may not result in any costs for the user or only slightly impede the usability of the app with regard to ongoing rental processes and subscriptions.
3.3 PROVIDER creates a personalized account for the user, which can be accessed via the app. The access data provided by PROVIDER is personal and may only be used by the user. Transfer of the access data to third parties is not permitted. The user is obligated to protect the access data from unauthorized access by third parties and to report unauthorized access by third parties to PROVIDER. If the user culpably violates his or her aforementioned obligations, he or she is liable to PROVIDER. The user is obligated to notify PROVIDER immediately if the personal data provided during registration and the data required for billing change.
3.4 PROVIDER is entitled to deactivate the user's account if the user does not make a rental within a period of six (6) months, if there are indications of unauthorized third-party use of the account, or if the user culpably violates an essential contractual obligation and his account was already previously blocked (3.7).
3.5 Activation of the user in the app entitles the user to submit offers to PROVIDER. The activation itself does not constitute a declaration of intent by PROVIDER.
3.6 The user is entitled to terminate his account at any time. PROVIDER is obligated to deactivate the user account immediately, but not before termination of the rental or subscription and settlement of all remuneration owed by the user.
3.7 PROVIDER is entitled to block the user's account at any time for important reasons. An important reason exists in particular if the user is repeatedly and despite reminders in arrears with the payment of a not insignificant portion of the rent or if the user fails to refrain from a violation of essential obligations to PROVIDER despite a warning. Good cause also exists if the user provides incorrect information or conceals facts during registration or in the course of the contractual relationship and for this reason PROVIDER cannot be expected to continue the contract. Good cause also exists if the user uses a wheel from PROVIDER in violation of the contract under the influence of alcohol or drugs or passes on his access data to third parties or the user attempts to read, copy or manipulate the app using information technology methods or the user registers more than once or attempts to do so. PROVIDER is obligated to inform the user of the blocking of the account and to immediately remove the blocking after the behavior leading to the blocking has ended.
Conclusion of Contract
4.1 The services provided by PROVIDER represent a non-binding suggestion to the user to submit an offer. An offer by the user requires acceptance by PROVIDER. The user has no right to the conclusion of a contract. If PROVIDER does not accept an offer from the user, claims for compensation by the user are excluded.
4.2 Conclusion of a contract between PROVIDER and the user is only possible via the app in which the user must make an offer to rent the bike; an offer is only possible for one bike at a time. The user agrees that PROVIDER electronically documents the conclusion of the contract. The contract is concluded by activation of the bike by PROVIDER in the app ("rental process"). The conclusion of the contract regarding a subscription between PROVIDER and the user shall take place electronically (e-mail) and shall determine the term of the subscription.
4.3 Pick-up of the bicycle is only possible in PROVIDER's business territory. PROVIDER is entitled to change the geographic scope of the business territory at any time; this applies to current rental transactions and subscriptions only to the extent that the change does not significantly impair use and return of the bicycle by the user.
Rental use
5.1 The user is exclusively entitled to use the bicycle on paved roads and (sidewalks and cycle paths). The use of the bicycle is not limited to the business territory.
The user is entitled to transport objects or persons up to a weight of 80 kg each and a total weight of 180 kg.
5.2 The use of the bicycle by the user shall be at the user's own risk. The user shall operate the bicycle in accordance with his or her individual (riding) skills and in consideration of the respective traffic and weather conditions. When using the bike, the user and transported persons must comply with the applicable regulations of the StVO and StZVO at their own risk and account. Persons and things transported by the user on the bike are to be adequately secured by the user (using the available seat belts) and, if necessary, insured at the user's own expense.
5.3 The user is obligated to treat the bike with care and professionalism and to refrain from any interventions in the bike as well as any damages or impairments to it - which go beyond a contractual use. The user is prohibited from making any changes, modifications or attachments to the bike, even if they are only temporary and regardless of whether they are easily removable, retractable/foldable, or similar.
5.4 The user must familiarize himself with the functioning of the bicycle and sufficiently check its essential components (in particular brakes, steering, tires, and lights) before each commencement of riding activity. At the beginning of and during a rental or subscription, the user must inspect the bicycle for obvious defects and notify PROVIDER immediately of any existing or subsequently arising defects; this also applies to defects that do not necessarily prevent rental use. Insofar as an existing defect could impair the road safety of the bicycle, the user is prohibited from using the bicycle; in this case, the rental period ends with the notification of the renter and the user has no claim to the provision of another (replacement) bicycle. If the service of a replacement bicycle was agreed within the framework of a subscription, PROVIDER is free to offer access to the freely-available rental fleet as an alternative to a vehicle for exclusive use.
5.5 The user shall secure the bicycle by parking brake and with the chain provided by the PROVIDER to a fixed object (e.g. bicycle hanger, signage pole) via Smartlock when parking, parking and at the end of the rental period; no public facilities (e.g. hydrant, fence) may be impaired by the securing. The chain must be connected to the fixed object in a way the vehicle is prevented from being moved and the end of the chain must be secured with the Smartlock. If the bike is found unsecured, the user must notify PROVIDER immediately.
5.6 The User is prohibited from using the bicycle in the following cases:
The user is under the influence of alcohol (more than 0.0 %o), medication, drugs, or other intoxicating
or other intoxicating substances;
The user is in a (physical/mental) condition that prevents the user from safely using the bike.
a safe use of the bike;
a defect of the bicycle is likely to affect its road safety in a recognizable way;
the maximum permissible load of the bicycle of 180 kg in total is exceeded;
the user is transporting highly flammable, explosive, poisonous, or otherwise
dangerous substances;
the user is using the bike for competitions, test events, for
towing;
the use of the bicycle is prevented by significant weather and/or weather-related
(e.g. hurricane, heavy rain, fresh snow, black ice).
the user leaves the bike to third parties for guidance;
the user uses the bicycle for commercial transport (e.g. courier, cab, messenger)
without the consent of PROVIDER;
the user transports objects with the bicycle whose nature, size, shape, or weight could
or weight could impair the safety of the bicycle or damage the bicycle; or
damage the bicycle;
the user uses the bicycle for committing criminal or administrative
misdemeanors.
5.7 The user must immediately notify the PROVIDER of any accident involving the bicycle (sudden mechanical force exerted on the bicycle from the outside) - even if there is no apparent damage to the bicycle and/or the property/property of third parties or third parties. If third parties or their property/ownership are involved in addition to the user, the user must also inform the police in addition to PROVIDER and wait for their arrival. The same applies in the event of theft or vandalism concerning the bicycle. Insofar as the bicycle is no longer usable and roadworthy due to an accident or theft or vandalism, the rental period ends when the customer notifies PROVIDER.
5.8 The user is obligated to comply with the provisions of the German Road Traffic Regulations (StVO) whenever parking the bicycle on public roads. Parking and storing of the bicycle is prohibited in particular at traffic lights, at/before/on escape routes and/or fire department access roads, on green areas, at/before monuments, at/before parking space management facilities, at traffic signs, in the area of zebra crossings/traffic islands, at/before letterboxes/parcel stations/telecommunications equipment, at/before shop windows and advertising media, in the entrance area of properties/buildings and driveways, in the area of public transport stops and platforms, on surfaces with a gradient of more than 3% and above manhole covers/ground hydrants, etc.. The user is prohibited from parking on the private property of third parties.
5.9 The user is liable to PROVIDER for all damages incurred by PROVIDER due to a culpable violation of the above obligations by the user. The user is obligated to indemnify PROVIDER from third-party claims to this extent.
5.10 In the event of culpable violation of the above obligations by the user, the user must pay PROVIDER a contractual penalty of up to €300.00 for each individual violation. PROVIDER expressly reserves the right to claim damages in excess of this contractual penalty. Section 5.9 remains unaffected.
5.11 The user is liable to PROVIDER for all damage to the bicycle as well as to third parties, insofar as the user is responsible for such damage. PROVIDER has a claim against the user for indemnification from third-party claims; any contributory negligence on the part of third parties remains unaffected. The user is aware that PROVIDER has liability insurance for the bicycle. The user is prohibited from acknowledging any liability claims (cause of damage and extent of damage) against third parties without the consent of PROVIDER. The user is not liable to the extent that an insurer actually compensates for the damage and does not have recourse to PROVIDER. If the user acts in a grossly negligent manner, not only the amount of PROVIDER's deductible, but also any reduction in benefits by the insurer to PROVIDER (§§ 81 Para. 2, 28 Para. 2 VVG) is excluded from a limitation of liability. The user is liable without limitation for damage caused intentionally.
5.12 The user is liable to PROVIDER for all violations of traffic and regulatory and criminal regulations and other legal provisions culpably caused by the user through use or non-use (parking). In this respect, the user must indemnify PROVIDER from all claims against third parties.
5.13 As compensation for the expenses incurred by PROVIDER due to the processing of inquiries from prosecuting authorities or third parties to determine administrative offenses, criminal offenses, or other public/private impairments committed during the user's rental period or subscription, the user is obligated to pay PROVIDER a lump sum of €10.00 for each individual inquiry; the User is free to prove that no or only minor damages were incurred by PROVIDER in the individual case.
5.14 PROVIDER shall provide the user with a battery for the bicycle along with a charger of the usual local plug-in type at the beginning of the subscription. PROVIDER is entitled to charge a deposit for the provision of the battery and charger; the deposit is to be refunded upon return of the bicycle. The user is not entitled to interest on the deposit. The user is obligated to use and store the battery and charger in accordance with PROVIDER's operating instructions. PROVIDER shall not be liable for any damage suffered by the user as a result of using the battery and charger contrary to the contents of the operating instructions. The user has no right to a certain charging speed. The user must notify PROVIDER immediately of any defects in the charger and battery. Upon termination of the subscription, the battery, charger and the wheel with all locks must be returned to PROVIDER.
Rental period
6.1 The rental period of a rental transaction is limited to a maximum of 96 hours and begins with the conclusion of the contract; the period of a reservation is not considered a rental period. The rental period ends with the completion of the rental process in the app. Parking or other interruption or cessation of use concerning the bike does not lead to termination of the rental process. The user is responsible for ensuring that they as well as the bike can establish a sufficient connection to the app at the time of completion of the rental process. There is no automatic termination at the end of the maximum rental period. If the User continues the use in the app after completion, the rental agreement shall be deemed not to have been extended; § 545 BGB is excluded.
6.2 The rental period of a subscription is limited to the term of the subscription and begins with the conclusion of the contract. Parking or other interruption or cessation of use of the bike during the subscription shall not result in termination. The subscription ends at the end of the agreed term ("termination"). The subscription shall be renewed in each case for the same term (for a maximum of 12 months), unless the user objects to an extension in text form to the PROVIDER (support@avocargo.zendesk.com) within seven (7) calendar days prior to the expiration of the Subscription. Termination of the subscription by the user is governed by the statutory provisions.
6.3 PROVIDER is entitled to terminate the rental process or a subscription with the user without notice if the user culpably fails to fulfill his contractual obligations despite a request from PROVIDER. In the event of termination for cause, the user is obligated to pay PROVIDER the agreed rent less expenses saved by PROVIDER.
6.4 In the event of late return, the user must pay compensation for use in the amount of the agreed rent as well as a contractual penalty in accordance with Item 5.10; fault on the part of the user is not relevant. Further legal claims by PROVIDER remain unaffected.
Return
7.1 Upon termination of the rental or subscription, the user must return the bicycle to PROVIDER. The return is only possible within the business territory. If the user returns the bicycle outside the business territory, the user shall bear the costs of transporting the bicycle by PROVIDER to the business territory. The costs of the return transport amount to € 300.00 gross as lump-sum compensation; the user is free to prove that no damage or less damage was incurred. PROVIDER shall be free to prove that the damage in the individual case is significantly higher than the lump sum.
7.2 The return shall be effected by parking on public roads in the area of non-drivable road components (sidewalk or marked bicycle parking areas) without interfering with traffic or legal regulations (e.g. stopping and parking bans). Parking on private areas or private roads is not permitted; this also applies to private yards, private/company/visitor parking lots, parking garages, forestry and parking areas; Section 7.1 sentences 3-5 apply accordingly in this respect.
7.3 The bicycle must be returned in the condition stipulated in the contract. Any defects or damage must be reported to PROVIDER immediately.
7.4 The bicycle must be secured by the user upon return in accordance with item 5.5.
8 Remuneration and deposit
8.1 The compensation is determined by PROVIDER's price list in effect at the time the contract is concluded, unless PROVIDER agrees otherwise with the user.
8.2 Changes to the price list are possible at any time, but have no effect on current rentals or subscriptions; this does not apply to an extension of the subscription pursuant to Item 6.2. PROVIDER will immediately display price changes to the user in the app or notify the user in text form.
8.3 All prices of PROVIDER are gross prices including the statutory sales tax. The sales tax is determined by the tax rate applicable at the time of invoicing and is to be borne by the user.
8.4 Rebates, discounts, and other benefits or commissions require a separate agreement with PROVIDER.
8.5 The remuneration is due for payment upon issuance of the invoice.
9 Invoicing and payment
9.1 Invoices are issued by PROVIDER on the basis of these GTC and the price list in effect at the time the contract is concluded or extended in accordance with Item 6.2.
9.2 Payment is only possible with the credit card stored in the registered user's account or via PayPal, GooglePay, or ApplePay ("payment method") if activated by PROVIDER. The user is obligated to indemnify PROVIDER from all transfer costs. Payment by bank transfer or direct debit is excluded. PROVIDER is entitled to change the payment method at any time, provided the user is notified of the change in text form in a timely manner and payments by the user regarding ongoing rental processes and subscriptions are not significantly impeded.
9.3 Offsetting against claims of PROVIDER is only permitted with counterclaims recognized by PROVIDER or legally established. The same applies to rights of retention; claims of the user pursuant to § 812 BGB remain unaffected. Rights of retention from other contractual relationships with PROVIDER are excluded. If the user is an entrepreneur, all rights of retention arising from contractual relationships between PROVIDER and the user are excluded.
9.4 The user may offset net invoice amounts from invoices paid by selected third parties with whom PROVIDER maintains a partner program ("partners") during the period of a rental transaction or subscription against remuneration from PROVIDER. The invoices must be submitted electronically by the user along with dated proof of payment. Section 9.8 applies to invoice amounts exceeding the respective remuneration.
9.5 In the event of a delay in payment by the user, PROVIDER is entitled to charge a flat fee of €7.50 for each reminder; the user is free to provide evidence of lower damages. In the event of a delay in payment by the user or deferral of payment by PROVIDER, the user is obligated to pay interest at the statutory rate. The assertion of further claims for compensation by PROVIDER remains unaffected.
9.6 PROVIDER will issue the user an invoice for the rental transaction. For subscriptions, PROVIDER will issue the user monthly partial invoices. The invoices are placed in the user's account and transmitted to the user electronically. PROVIDER is entitled to combine several rental transactions in a uniform period into one invoice (collective invoice). Objections to an invoice must be raised in text form within six (6) weeks of receipt of the invoice.
9.7 PROVIDER is entitled to assign its claims from rental transactions to a third party, in particular for the purpose of collection. PROVIDER will notify the user of the assignment.
9.8 Credit balances of the user are shown in the user's account and offset against existing or future remuneration claims of PROVIDER. The user is not entitled to interest or payment of credit balances.
10 PROVIDER Liability
10.1 PROVIDER is not liable for simple negligence unless this concerns essential contractual obligations or injury to the life, body, or health of the user. This also applies to breaches of duty by PROVIDER’s legal representatives or vicarious agents. Any liability of PROVIDER for simple negligence is limited to foreseeable damages.
10.2 PROVIDER’s strict warranty liability pursuant to § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB is excluded.
10.3 PROVIDER is not liable for impairments that cannot be attributed to the sphere of PROVIDER, such as strikes or force majeure.
10.4 The user's claims for compensation against PROVIDER shall become statute-barred within 12 months after the end of the rental period. This does not apply if the claims are based on intentional conduct by PROVIDER or injury to the life, body, or health of the user or violations of a material contractual obligation.
10.5 The user is liable for contributory negligence in the event of a breach of obligations owed to PROVIDER.
10.6 PROVIDER shall maintain and service the bicycle, including its battery, at the required intervals. Due to the guaranteed flexible rental and return of the bike within the business territory, PROVIDER cannot guarantee that the battery required for the electric assistance is fully charged at all times or sufficiently charged for the user's rental period. In the subscription, the user is responsible for restoring the electric assistance power in accordance with 5.14.
11. Changes to the terms and conditions
PROVIDER is entitled to amend these Terms and Conditions at any time. The amended Terms and Conditions shall be sent to the user in text form and confirmed by the user.
12 Miscellaneous, Place of Jurisdiction
12.1 Changes or additions, including collateral agreements between PROVIDER and the user, must be made in text form.
12.2 The laws of the Federal Republic of Germany apply.
12.3 In the case of contracts with fully qualified merchants, persons under public law or special funds under public law or persons without a general place of jurisdiction in Germany, the agreed place of jurisdiction is Berlin. For actions and other legal remedies by PROVIDER, the courts of jurisdiction pursuant to §§ 12 ff. ZPO (German Code of Civil Procedure) shall apply.
12.4 The contractual language is German and in the event of a translation of these GTC, the German version of the GTC shall always prevail in the event of contradictions or deviations.
13 Data Protection
PROVIDER guarantees the necessary protection of the user's data. Details are contained in a separate data protection provision.
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Für Vertragsverhältnisse zwischen der AVO Mobility GmbH („Anbieter“) und Dritten („Nutzer“) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.Geltungsbereich
1.1. Sämtliche vom Anbieter gegenüber seinem Nutzer erbrachten Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann als Nutzer, ohne dass bei Eingehung der Folgegeschäfte jeweils erneut auf die AGB Bezug genommen werden muss.
1.2. Von den AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, solche werden vom Anbieter anerkannt. Eine Ausführung von Leistungen durch den Anbieter gegenüber dem Nutzer beinhaltet keine Anerkennung von dessen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Inhalt dieser AGB. Soweit im Rahmen der Vertragsabwicklung durch den Anbieter eine zusätzliche oder ergänzende Leistung erforderlich sein sollte, welche in den AGB nicht geregelt ist, ist der Anbieter berechtigt diese Leistung einseitig nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und auf Rechnung des Nutzers gemäß der geltenden Preisliste zu erbringen.
2.2 Der Anbieter stellt dem Nutzer ein Lastenrad („Rad“) zum privaten Transport von Sachen und Personen gegen Entgelt zur Verfügung. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig. Das Rad verfügt über eine elektrische Unterstützung. Die verfügbare Stärke der elektrischen Unterstützung bestimmt der Anbieter. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art und/oder Stärke der elektrischen Unterstützung durch den Nutzer besteht nicht. Der Anbieter haftet nicht dafür, dass die elektrische Unterstützung für die gesamte Mietzeit besteht; ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz des Nutzers besteht insoweit nicht.
3. Registrierung
3.1 Eine Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters ist ausschließlich für registrierte Nutzer möglich. Der Anbieter ist berechtigt, die vom Nutzer bei der Registrierung verwendeten Daten zu prüfen. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung besteht nicht. Eine mehrfache Registrierung ist ausgeschlossen.
3.2 Der Nutzer hat sich über eine vom Anbieter zur Verfügung gestellte Applikation („App“) zu registrieren. Eine Verwendbarkeit der App auf dem vom Nutzer verwendeten Endgerät wird vom Anbieter nicht garantiert. Die Registrierung erfordert ein Mindestalter von 16 Jahren sowie die Angabe der Zahlungsdaten einer dem Nutzer zugehörigen Kreditkarte, einer gültigen Zustellanschrift, einer Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse.
3.3 Der Anbieter legt für den Nutzer ein individuelles Konto an, welches über die App erreichbar ist. Die vom Anbieter übermittelten Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nur vom Nutzer verwendet werden. Eine Überlassung der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber Dritten vor unbefugten Zugriff zu schützen und unbefugte Zugriffe Dritter dem Anbieter anzuzeigen. Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen seine vorstehenden Pflichten, haftet dieser gegenüber dem Anbieter. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten sowie die für die Abrechnung notwendigen Daten ändern.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, das Konto des Nutzers zu deaktivieren, sofern der Nutzer in einem Zeitraum von sechs (6) Monaten keine Anmietung vornimmt oder Anhaltspunkte für eine unberechtigte Drittnutzung des Kontos bestehen.
3.5 Eine Freischaltung des Nutzers in der App berechtigt diesen zu Angebotsabgaben gegenüber dem Anbieter. Die Freischaltung selbst stellt keine Willenserklärung des Anbieters dar.
3.6 Der Nutzer ist jederzeit zur Kündigung seines Kontos berechtigt. Der Anbieter ist verpflichtet, das Nutzerkonto unverzüglich, nicht aber vor Beendigung eines Mietvorgangs zu deaktivieren.
3.7 Der Anbieter ist berechtigt, das Konto des Nutzers jederzeit aus wichtigen Gründen zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer wiederholt und trotz Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder der Nutzer trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn der Nutzer bei Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben macht oder Tatsachen verschweigt und aus diesem Grunde dem Anbieter eine Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist. Ein wichtiger Grund liegen ferner vor, wenn der Nutzer ein Rad des Anbieters vertragswidrig unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gebraucht oder seine Zugangsdaten an Dritte weitergibt oder der Nutzer versucht, die App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren oder der Nutzer sich mehrfach registriert oder dies versucht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Nutzer von der Sperrung des Kontos zu informieren und die Sperrung nach Beendigung des zur Sperrung führenden Verhaltens unverzüglich wieder aufzuheben.
4. Vertragsschluss
4.1. Die Leistungen des Anbieters stellen eine unverbindliche Anregung gegenüber dem Nutzer zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Angebot des Nutzers bedarf der Annahme durch den Anbieter. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht für den Nutzer nicht. Soweit der Anbieter ein Angebot des Nutzers nicht annimmt, sind Ersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen.
4.2 Ein Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ist ausschließlich über die App möglich, in welcher der Nutzer ein Angebot zur Anmietung des Rads zu machen hat. Der Nutzer stimmt zu, dass der Anbieter den Vertragsschluss elektronisch dokumentiert. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Rads durch den Anbieter in der App zustande („Mietvorgang“).
4.3. Eine Anmietung und Rückgabe ist ausschließlich im Geschäftsgebiet des Anbieters und je Nutzer nur für ein Rad gleichzeitig möglich. Der Anbieter ist berechtigt, den räumlichen Umfang des Geschäftsgebiets jederzeit zu ändern; dies gilt für laufende Anmietungen nur, soweit die Veränderung nicht erheblich ist.
4.4 Mit dem Vertragsschluss ist das Rad einmalig für 15 Minuten für den Nutzer reserviert. Mit dem Ablauf der Reservierung ist der Vertrag beendet, sofern keine Ingebrauchnahme durch den Nutzer erfolgt ist. Eine erneute Reservierung desselben Rads ist nur nach Ablauf von 120 Minuten möglich.
5. Mietgebrauch
5.1 Der Nutzer ist ausschließlich zur Übernahme des Rads innerhalb des Geschäftsgebiets und zum Gebrauch des Rads auf befestigten Straßen und (Geh- und Radwegen) berechtigt. Der Nutzer ist zum Transport von Sachen oder Personen bis zu einem Gewicht von jeweils 80 kg sowie einem Gesamtgewicht von 180 kg berechtigt. Der Gebrauch des Rads kann auch außerhalb des Geschäftsgebiets erfolgen.
5.2 Die Nutzung des Rads durch den Nutzer erfolgt auf dessen eigene Gefahr. Der Nutzer hat das Rad entsprechend seinen individuellen (fahrerischen) Fähigkeiten und unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrs- und Witterungsverhältnisse zu führen. Der Nutzer sowie von diesem transportierte Personen haben bei der Benutzung des Rads die geltenden Vorschriften der StVO und StZVO auf eigenes Risiko und Rechnung zu beachten. Vom Nutzer auf dem Rad transportierte Personen und Sachen sind vom Nutzer hinreichend zu sichern und ggf. auf eigene Rechnung zu versichern.
5.3 Der Nutzer ist verpflichtet das Rad pfleglich und fachgemäß zu behandeln. Dem Nutzer ist es verboten, jegliche Änderungen am Rad vorzunehmen, insbesondere zeitweilige oder dauerhafte Umbauten oder sonstige Eingriffe am Rad vorzunehmen und/oder dieses mutwillig zu beschädigen.
5.4 Der Nutzer hat sich vor jeder Aufnahme der Fahrtätigkeit mit der Funktionsweise des Rads vertraut zu machen und deren wesentlichen Komponenten (insbesondere Bremsen, Lenkung, Reifen und Licht) hinreichend zu prüfen. Bei Anmietung hat der Nutzer das Rad auf offensichtliche Mängel zu prüfen und dem Anbieter solche unverzüglich anzuzeigen; dies gilt auch für Mängel, welche einem Gebrauch des Rads nicht zwingend entgegenstehen. Soweit ein bestehender Mangel die Verkehrssicherheit des Rads beeinträchtigen könnte, ist dem Nutzer ein Gebrauch des Rads untersagt.
5.5 Der Nutzer hat das Rad beim Abstellen, Parken und bei Beendigung der Mietzeit per Feststellbremse und mit vom Anbieter zur Verfügung gestellten Kette an einem festen Gegenstand (z.B. Fahrradbügel, Beschilderungsstange) via Smartlock zu sichern; durch die Sicherung dürfen keine öffentlichen Einrichtungen (z.B. Hydrant) beeinträchtigt werden. Dabei muss die Kette um bzw. durch den festen Gegenstand geführt werden und das Ende der Kette mit dem Smartlock gesichert werden. Wird das Rad ungesichert aufgefunden, hat der Nutzer dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
5.6 Ein Gebrauch des Rads ist dem Nutzer in folgenden Fällen untersagt:
Der Nutzer steht unter Einfluss von Alkohol (mehr als 0,0 %o), Medikamenten, Drogen oder sonstiger berauschender Mittel;
der Nutzer befindet sich in einem (körperlich/ seelischen) Zustand, der den Nutzer an einem sicheren Gebrauch des Rads hindert;
ein Mangel des Rads vermag dessen Verkehrssicherheit erkennbar zu beeinträchtigen;
die zulässige Maximalzuladung des Rads von insgesamt 180 kg wird überschritten;
der Nutzer transportiert leicht entzündliche, explosive, giftige oder anderweitig gemeingefährliche Stoffe;
der Nutzer gebraucht das Rad zu Wettkämpfen, Testveranstaltungen, zum Abschleppen;
dem Gebrauch des Rads stehen erhebliche wetter- und/oder witterungsbedingte Verhältnisse entgegen (z.B. Orkan, Starkregen, Neuschnee, Blitzeis).
der Nutzer überlässt das Rad Dritter zur Führung;
der Nutzer gebraucht das Rad zu gewerblichen Transporten (z.B. Kurier, Taxi, Bote) ohne Einwilligung des Anbieters;
der Nutzer transportiert mit dem Rad Gegenstände, deren Beschaffenheit, Größe, Form oder Gewichts die Fahrsicherheit zu beeinträchtigen oder das Rad zu beschädigen vermögen;
der Nutzer gebraucht das Rad zur Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
5.7 Der Nutzer hat im Falle eines Unfalls (plötzliche mechanische Gewalteinwirkung auf das Rad von außen) -auch ohne erkennbares Schadensbild betreffend das Rad und/oder Besitz/ Eigentum Dritter oder Dritten- diesen dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Sind neben dem Nutzer auch Dritte oder deren Eigentum/Besitz beteiligt, hat der Nutzer neben dem Anbieter auch die Polizei zu informieren und das Eintreffen dieser abzuwarten. Gleiches gilt im Falle von Diebstahl oder Vandalismus betreffend das Rad. Soweit das Rad durch einen Unfall oder Diebstahl oder Vandalismus nicht mehr gebrauchsfähig und verkehrstauglich ist, endet die Mietzeit automatisch mit der Anzeige des Kunden an den Anbieter.
5.8 Der Nutzer ist verpflichtet, bei jedem Abstellen und Parken des Rads auf öffentlichen Straßenland die Vorschriften der StVO einzuhalten. Ein Abstellen und Parken des Rads ist insbesondere verboten an Verkehrsampeln, an/vor/auf Rettungswegen und/oder Feuerwehrzufahrten, auf Grünflächen, an/vor Denkmälern, an/vor Einrichtungen der Parkraumbewirtschaftung, an Verkehrszeichen, im Bereich von Zebrastreifen/ Verkehrsinseln, an/vor Briefkästen/Paketstationen/Einrichtungen der Telekommunikation, an/vor Schaufenstern und Werbeträgern, im Eingangsbereich von Grundstücken/ Gebäuden und Einfahrten, im Bereich von Haltestellen des ÖPNV und Bahnsteigen, auf Flächen mit einem Gefälle von mehr als 3 % und oberhalb von Kanaldeckeln/ Bodenhydranten u.ä. Ein Abstellen und Parken auf privaten Flächen Dritter ist dem Nutzer untersagt.
5.9 Der Nutzer haftet dem Anbieter für sämtliche Schäden, welche dem Anbieter durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Nutzer entstehen. Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter von Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen.
5.10 Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Pflichten des Nutzers hat dieser dem Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 300,00 € für jeden einzelnen Verstoß zu zahlen. Die Geltendmachung eines über diese Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens behält sich der Anbieter ausdrücklich vor. Der Nutzer hat dem Anbieter in diesem Fall zudem von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
5.11 Der Nutzer haftet dem Anbieter für sämtliche Schäden am Rad sowie gegenüber Dritten, soweit der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Anbieter hat einen Anspruch gegen den Nutzer auf Freistellung von Ansprüchen Dritter; etwaiges Mitverschulden Dritter bleibt unberührt. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Anbieter betreffend das Rad haftpflichtversichert ist. Dem Nutzer ist es untersagt, etwaige Haftpflichtfälle (Schadensverursachung und Schadensumfang) ohne Einwilligung des Anbieters gegenüber Dritten anzuerkennen. Eine Haftung des Nutzers entfällt in dem Umfang, in dem ein Versicherer den Schaden tatsächlich ersetzt und keinen Rückgriff beim Anbieter nimmt. Handelt der Nutzer grob fahrlässig, ist von einer Haftungsbeschränkung nicht nur der Betrag der Selbstbeteiligung vom Anbieter, sondern auch eine etwaige Leistungskürzung des Versicherers gegenüber dem Anbieter (§§ 81 Abs. 2, 28 Abs. 2 VVG) ausgenommen. Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden haftet der Nutzer uneingeschränkt.
5.12 Der Nutzer haftet dem Anbieter für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuchs, die von ihm durch Gebrauch oder Nichtgebrauch (Abstellen, Parken) schuldhaft verursacht werden. Gegenüber Dritten hat der Nutzer insoweit den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
5.13 Als Ausgleich für den Aufwand, den Anbieter durch die Bearbeitung von Anfragen der Verfolgungsbehörden oder Dritter zur Ermittlung von während der Mietzeit des Nutzers begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger öffentlicher/ privater Beeinträchtigungen erleidet, ist der Nutzer verpflichtet, dem Anbieter für jede einzelne Anfrage eine Aufwandspauschale von 15,00 € zu zahlen; dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter im Einzelfall kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Mietzeit
6.1 Die Mietzeit ist befristet auf höchstens 24 Stunden und beginnt mit dem Vertragsschluss. Der Zeitraum der Reservierung gilt nicht als Mietzeit.
6.2 Setzt der Nutzer den Gebrauch dennoch fort, gilt der Mietvertrag als nicht verlängert; § 545 BGB ist ausgeschlossen. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Nutzer eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete sowie eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 5.10 zu leisten; auf ein Verschulden des Nutzers kommt es nicht an. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
7. Beendigung
Die Mietzeit endet mit Abschluss des Mietvorgangs in der App. Das Abstellen oder die sonstige Unterbrechung oder Einstellung des Gebrauchs betreffend das Rad führt zu keiner Beendigung des Mietvorgangs. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass dieser zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvorgangs eine hinreichende Verbindung zur App herstellen kann. Eine automatische Beendigung mit Ablauf der Höchstmietzeit (6.1) erfolgt nicht; Ziffer 6.2 bleibt unberührt.
8. Rückgabe
8.1 Mit Beendigung hat der Nutzer das Rad an den Anbieter zurückzugeben. Die Rückgabe ist ausschließlich im Geschäftsgebiet möglich. Gibt der Nutzer das Rad außerhalb des Geschäftsgebiets zurück, trägt der Nutzer die Kosten des Transports des Rads durch den Anbieter in das Geschäftsgebiet. Die Kosten des Rücktransports betragen als pauschalierter Schadensersatz 300,00 € brutto; dem Nutzer steht der Nachweis, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist frei. Dem Anbieter steht der Nachweis frei, dass der Schaden im Einzelfall wesentlich höher als die Pauschale ist.
8.2 Die Rückgabe erfolgt durch Abstellen auf öffentlichen Straßen im Bereich von nicht befahrbaren Straßenbestandteilen (Gehweg oder gekennzeichneten Fahrradabstell- flächen) ohne Beeinträchtigung des Verkehrs und ohne Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Halte- und Parkverbote). Ein Abstellen auf privaten Flächen oder Privatstraßen ist unzulässig; dies gilt auch für Privathöfe, Privat-/Firmen-/Besucherparkplätze, Parkhäuser, Forst- und Parkflächen.
8.3 Die Rückgabe des Rades hat in vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen. Etwaige Mängel oder Schäden sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
8.4 Das Rad ist bei der Rückgabe mit dem vom Anbieter zur Verfügung gemäß Ziffer 5.5. zu sichern.
9. Vergütung, Kaution
9.1 Die Vergütung des Anbieters bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste des Anbieters, soweit der Anbieter mit dem Nutzer nichts Abweichendes vereinbart.
9.2 Veränderungen der Preisliste sind jederzeit möglich, aber ohne Wirkung für bereits laufende Mietvorgänge. Der Anbieter wird dem Nutzer Preisveränderungen umgehend in der App anzeigen.
9.3 Sämtliche Preise des Anbieters sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz und ist vom Nutzer zu tragen.
9.4 Rabatte, Skonti oder sonstige Vergünstigungen oder Provisionen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Anbieter.
9.5 Die Miete ist mit Rechnungsstellung (Ziffer 10.5) zur Zahlung fällig.
10. Rechnungsstellung, Zahlung
10.1 Rechnungen werden vom Anbieter auf Grundlage dieser AGB und der geltenden Preisliste erstellt.
10.2 Eine Bezahlung ist ausschließlich mit der im Konto des registrierten Nutzers hinterlegten Kreditkarte möglich. Eine Bezahlung per Überweisung oder Bankeinzug/ Lastschrift ist ausgeschlossen. Der Anbieter wird dem Nutzer nachfolgend eine Rechnung im Konto des Nutzers einstellen und diesem elektronisch übermitteln. Der Nutzer ist verpflichtet den Anbieter von etwaigen Transferkosten freizustellen.
10.3 Eine Aufrechnung mit Forderungen des Anbieters ist ausschließlich mit vom Anbieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte; Ansprüche des Nutzers gemäß § 812 BGB bleiben unberührt. Zurückbehaltungsrechte aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Anbieter sind ausgeschlossen. Soweit der Nutzer Unternehmer ist, sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und Nutzer ausgeschlossen.
10.4 Der Anbieter ist berechtigt im Falle eines Zahlungsverzuges des Nutzers für jede Mahnung eine Pauschalvergütung in Höhe von 7,00 € zu berechnen; dem Nutzer steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Im Falle des Zahlungsverzugs des Nutzers oder Zahlungsstundung durch den Anbieter ist der Nutzer zur Zahlung von Zinsen in der gesetzlichen Höhe verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche durch den Anbieter bleibt unberührt.
10.5 Der Anbieter wird dem Nutzer eine Rechnung über den Mietvorgang ausstellen. Der Anbieter ist berechtigt, mehrere Mietvorgänge in einem einheitlichen Zeitraum in eine Rechnung zusammenzufassen (Sammelrechnung). Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder in Textform geltend zu machen.
10.6 Der Anbieter ist berechtigt, seine Forderungen aus Mietvorgängen an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Der Anbieter wird dem Nutzer die Abtretung anzeigen.
11. Haftung Anbieter
11.1 Der Anbieter haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit dies nicht wesentlichen Vertragspflichten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers betrifft. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
11.2 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters gemäß § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
11.3 Der Anbieter haftet nicht für Beeinträchtigungen, welche nicht in der Sphäre des Anbieters zugeordnet werden können wie z.B. Streik oder höhere Gewalt.
11.4 Ersatzansprüche des Nutzers gegen den Anbieter verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Mietzeit. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einem vorsätzlichen Verhalten des Anbieters oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers oder Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflichten beruhen.
11.5 Der Nutzer haftet im Falle einer Verletzung von diesem gegenüber dem Anbieter obliegenden Pflichten auf ein Mitverschulden.
11.6 Der Anbieter hält und setzt das Rad einschließlich dessen Akku in den erforderlichen Abständen instand. Aufgrund der gewährleisteten flexiblen Anmietung und Rückgabe des Rads innerhalb des Geschäftsgebiets kann der Anbieter nicht garantieren, dass der für die elektrische Unterstützung erforderliche Akku jederzeit vollständig oder für die Mietzeit des Nutzers ausreichend geladen ist.
12. Kündigung
12.1 Der Anbieter ist berechtigt einen Mietvorgang mit dem Nutzer fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer seinen vertraglichen Pflichten trotz Aufforderung des Anbieters schuldhaft nicht erfüllt.
12.2 Der Nutzer ist berechtigt, einen Mietvorgang jederzeit innerhalb des Geschäftsgebiets zu beenden; dies gilt nicht im Fall einer Kündigung aus wichtigen Grund. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, ist der Nutzer verpflichtet dem Anbieter die vereinbarte Miete abzüglich dem Anbieter ersparter Aufwendungen zu zahlen.
13. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Der Anbieter ist jederzeit berechtigt diese AGB zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen sind dem Nutzer rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Kenntnisnahme vorzulegen.
14. Sonstiges, Gerichtsstand
14.1 Änderungen oder Ergänzungen einschließlich Nebenabreden zwischen dem Anbieter und dem Nutzer bedürfen der Textform.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3 Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Für Klagen und sonstige Rechtsbehelfe des Anbieters gelten daneben wahlweise die gemäß §§ 12 ff. ZPO eröffneten Gerichtsstände.
14.4 Die Vertragssprache ist deutsch und im Falle einer Übersetzung dieser AGB ist im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen die deutsche Fassung der AGB maßgeblich.
15. Datenschutz
Der Anbieter gewährleistet den erforderlichen Schutz der Daten des Nutzers. Einzelheiten enthält eine gesonderte Datenschutzbestimmung.
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Datenschutzerklärung für die Nutzung der Webseite und der App der AVO Mobility GmbH, c/o Shakory, Cantianstr. 18, 10437 Berlin
Bei der AVO Mobility GmbH und unserer Unternehmensfamilie (zusammen "AVO Mobility", "wir", "uns" oder "unser") legen wir großen Wert auf Transparenz, und wir möchten, dass Sie ("Sie" oder "Ihr") verstehen, wie wir Ihre Daten erfassen, verwenden, weitergeben und schützen. Diese Datenschutzerklärung ("Datenschutzerklärung") beschreibt, wie AVO Mobility mit Informationen in Verbindung mit den Websites und den zugehörigen mobilen Anwendungen und Diensten (zusammen die "Dienste") von AVO Mobility umgeht, und wenn Sie anderweitig mit uns interagieren.
Bitte lesen Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Bedingungen für die Dienste festgelegt sind.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit zu ändern. Wenn AVO Mobility Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vornimmt, wird die aktualisierte Datenschutzerklärung über unsere Dienste zur Verfügung gestellt, und wenn wir wesentliche Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vornehmen, werden wir einen auffälligen Hinweis geben und können Sie auch direkt per E-Mail oder auf anderem Wege kontaktieren.
Verantwortlicher Anbieter
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Geltungsbereich dieser Datenschutzerklärung ist verantwortlich:
AVO Mobility GmbH,
c/o Shakory, Cantianstr. 18,
10437 Berlin
E-Mail: info@avocargo.one
Tel.: +49 30 4404 1291
Betroffenenrechte
Sie haben die folgenden Rechte im Hinblick auf die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns gegenüber geltend machen können:
Recht auf Auskunft:
Sie können Auskunft nach Maßgabe von Art. 15 DSGVO über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten.
Recht auf Berichtigung:
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung:
Sie können nach Maßgabe von Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie haben nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO das Recht, eine Einschränkung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung:
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) oder lit. f) DSGVO erfolgt, nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch einzulegen. Wir werden Ihre Daten in diesem Fall nicht weiterverarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, zudem, wenn die Verarbeitung der Geltendmachung und Ausübung von oder der Verteidigung gegen Rechtsansprüche dient (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Außerdem steht Ihnen nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO das Recht zu, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung einzulegen; dies gilt auch für ein etwaiges Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wir weisen Sie auf das Widerspruchsrecht in dieser Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit der jeweiligen Verarbeitung hin.
Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung:
Soweit Sie für eine Verarbeitung Ihre Einwilligung erteilt haben, steht Ihnen nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO ein Widerrufsrecht zu.
Recht auf Datenübertragbarkeit:
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten („Datenübertragbarkeit“) sowie das Recht auf Weiterübermittlung dieser Daten an einen anderen Verantwortlichen, wenn die Voraussetzung des Art. 20 Abs. 1 lit. a, b DSGVO vorliegen (Art. 20 DSGVO). Sie können Ihre Rechte durch Mitteilung an die im Abschnitt „Verantwortlicher Anbieter“ genannten Kontaktdaten bzw. gegenüber dem von uns benannten Datenschutzbeauftragten geltend machen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie zudem nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde eigener Wahl zu beschweren.
Die Arten von Informationen, die wir sammeln:
Wir sammeln oder erhalten Informationen auf unterschiedliche Weise. Die Arten von
Informationen, die wir sammeln oder erhalten, hängen davon ab, wie Sie unsere Dienste nutzen und mit ihnen interagieren. In vielen Fällen können Sie selbst entscheiden, welche Informationen Sie uns zur Verfügung stellen, obwohl bestimmte Informationen erforderlich sind, damit wir die Dienste bereitstellen können. Wir verwenden und offenbaren diese Informationen für die weiter unten beschriebenen Zwecke. Zu den Arten von Informationen, die wir sammeln, gehören:
Kontoinformationen wie z.B. Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer und
Zahlungsinformationen wie z.B. Ihre Kreditkartendaten.
Wir erfassen und verarbeiten Standortdaten, wenn Sie sich anmelden und die Dienste nutzen. Um Ihnen beispielsweise AVO Mobility Fahrzeuge in der Nähe Ihres Standorts anzeigen zu können, ist es erforderlich, den physischen Standort Ihres Geräts zu erfassen und aufzuzeichnen. Daten wie der Standort des Fahrzeugs, die vom Fahrzeug zurückgelegten Strecken und sein Mietstatus sind ebenfalls notwendig, um die Dienste bereitzustellen.
Wenn Sie AVO Mobility mit einem Dienst eines Drittanbieters (z. B. Facebook)
verknüpfen, verbinden oder sich dort anmelden, kann der Dienst des Drittanbieters uns
Informationen wie Ihre Profilinformationen oder Ihre Freundesliste von diesem Dienst senden.
Wenn Sie um Kundendienst, Support oder andere Unterstützung bitten, können Sie uns Ihre Kontaktinformationen zur Verfügung stellen, damit wir besser auf Ihre Anfragen reagieren können, und wir können Informationen über Ihre Inanspruchnahme unserer Supportdienste speichern.
AVO Mobility sammelt Informationen von Ihrem Browser, Computer oder
Mobilgerät, die uns technische Informationen wie die Quell-IP-Adresse Ihres Geräts liefern und wann Sie auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen. Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (wie Pixel und Tags), um unsere Dienste bereitzustellen, auch um Ihre Einstellungen zu speichern und Analysedaten über Sie zu sammeln. Wir erfassen Informationen, die Sie in den Diensten weitergeben, z. B. wenn Sie an Communities oder anderen Foren teilnehmen oder Blogeinträge kommentieren. Abhängig von Ihren Kamera- oder Fotoeinstellungen erhält AVO Mobility Informationen, die Sie uns senden, wie z. B. Fotos von geparkten AVO Mobility Fahrzeugen.
Wir erhalten Informationen über Sie, wenn wir Partner von Drittanbietern wie Marketing- undWerbepartner nutzen.
Um Ihnen dabei zu helfen, Leute mit unseren Diensten bekannt zu machen, können Sie
unseren Empfehlungsservice nutzen, um einem Freund von unseren Diensten zu erzählen und dafür einen Rabatt zu erhalten. Wenn Sie unseren Empfehlungsservice nutzen, wird die Verbindung zwischen Ihnen und geworbenen Freunden in Ihrem Profil hinterlegt.
Wie wir Informationen verwenden:
Wir verwenden Ihre Informationen, einschließlich Informationen über Ihren Standort, um:
Ihnen die Dienste auf Ihren Wunsch hin zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Verwaltung Ihres Kontos und Ihrer Fahrtenhistorie; die AVO Mobility Fahrzeuge zu überwachen, zu verfolgen und zu warten, auch wenn sie von Ihnen genutzt werden;
Zahlungen oder Abonnements und alle Rabatte oder Sonderangebote wie z. B. kostenlose Freischaltungen zu verarbeiten; mit Ihnen über Ihr Konto, Ihre Interaktionen oder Transaktionen zu kommunizieren, einschließlich servicebezogener Ankündigungen, wie z. B. Änderungen an unseren Richtlinien. Soweit nach lokalem Recht zulässig, können wir Ihnen auch Umfragen oder Marketingmitteilungen senden, einschließlich Informationen über Funktionen und Verbesserungen unserer Dienste;
unsere Dienste zu optimieren, zu entwickeln und zu verbessern. Zu diesem Zweck können wir Drittanbieter für Analysen nutzen, um zu verstehen, wie der Dienst genutzt wird, und um uns zu helfen, die Dienste zu verbessern; falls erforderlich, um unseren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich der Erfüllung von behördlichen oder lokalen gesetzlichen Anforderungen; falls erforderlich, um unseren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich der Erfüllung behördlicher oder lokaler gesetzlicher Anforderungen; um Aktivitäten aufzuspüren, zu untersuchen und zu verhindern, die gegen die Richtlinien oder Nutzungsbedingungen von AVO Mobility verstoßen oder illegal sind, was die Weitergabe von Informationen an staatliche Stellen außerhalb Ihres Heimatlandes, wie z. B. Strafverfolgungsbehörden, beinhalten kann; mit Dritten wie Universitäten und lokalen Regierungsbehörden zusammenzuarbeiten, wie unten im Abschnitt "Mit wem teilen wir Ihre Informationen?" beschrieben.
Soweit wir die Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiten, ist die Rechtsgrundlage hierfür Art. 6 Abs. S. 1 lit. b) DSGVO.
Bei Datenverarbeitungen zu internen Zwecken, bei gestatteter Direktwerbung, der Sicherung rechtlicher Ansprüche u.Ä. ist die Rechtsgrundlage hierfür Art. 6 Abs. S. 1 lit. f) DSGVO.
Im Übrigen verarbeiten wir Daten nur insoweit, als Sie uns hierzu gem. Art. 6 Abs. S. 1 lit. a) DSGVO eine Einwilligung gegeben haben.
An wen geben wir Ihre Informationen weiter?
Wir geben Ihre Daten an die verbundenen Unternehmen von AVO Mobility, an unsere Dienstleister und an andere Dritte weiter, wenn dies zur Erfüllung der Nutzungsbedingungen erforderlich ist und wie in dieser Datenschutzerklärung beschrieben.
Insbesondere geben wir Ihre Informationen weiter an:
Unseren Dienstleistern und Partnern:
Wir teilen Ihre Daten mit unseren vertrauenswürdigen Dienstleistern und Partnern, die Dienstleistungen für AVO Mobility erbringen, wie z. B. das Hosting von Daten und unserer Infrastruktur, die Verarbeitung von Zahlungen und Spenden, die Unterstützung und Verbesserung der Dienste, die Erbringung von Kundendienstleistungen oder die Bereitstellung von Marketing- und Werbedienstleistungen. Zum Beispiel geben wir Informationen an Kreditkartenaussteller weiter, um Ihre Zahlungen und Rückerstattungen zu bearbeiten.
Zusammenarbeit mit Drittparteien:
Nach dem Entfernen bestimmter Identifizierungsmerkmale, wie z. B. Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse (sofern angegeben), und dem Kombinieren der daraus resultierenden Informationen mit ähnlichen Informationen von anderen Nutzern kann AVO Mobility Ihre Informationen, einschließlich individueller Reiseaufzeichnungen und des Reiseverlaufs, zu Forschungs-, Geschäfts- oder anderen Zwecken verwenden, verkaufen, lizenzieren und mit Dritten teilen. Zum Beispiel arbeitet AVO Mobility mit Universitäten und lokalen Regierungsbehörden zusammen, um an Forschungsprojekten wie dem Verständnis von Verkehrs- und Reisemustern in einer Stadt mitzuwirken.
Regierungs-, Regulierungs- und Strafverfolgungsbehörden:
Wir können Ihre Daten weitergeben, wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen, dass dies aus rechtlichen Gründen notwendig ist, einschließlich der Erfüllung von bundes-, landes-, behördlichen oder lokalen gesetzlichen Anforderungen oder als Teil eines gerichtlichen Verfahrens oder um Betrug und andere illegale Aktivitäten, Sicherheits- oder technische Probleme aufzudecken, zu untersuchen, zu verhindern und zu beheben oder um Schäden oder Verletzungen für Sie, Mitglieder der Öffentlichkeit, unsere Mitarbeiter, andere Dritte oder uns selbst zu verhindern; oder wenn wir dies tun müssen, um unsere gesetzlichen Rechte oder unser Eigentum zu verteidigen, um Maßnahmen in Bezug auf illegale Aktivitäten oder Verkehrsverstöße zu ergreifen oder um unsere Verträge, wie z. B. unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durchzusetzen.
Mit AVO Mobility verbundene Unternehmen:
Wir können Ihre Daten an mit AVO Mobility verbundene Unternehmen weitergeben, um die Bereitstellung, Wartung und Verbesserung der Dienste zu unterstützen. Wenn wir wachsen, können wir unsere Unternehmensfamilie erweitern, indem wir bei Bedarf lokale Tochtergesellschaften oder andere verbundene Unternehmen gründen, die uns bei der Bereitstellung oder Vermarktung der Dienste helfen.
Reorganisation des Unternehmens:
Wir können Ihre Daten auch im Rahmen eines Verkaufs, einer Fusion, eines Kontrollwechsels oder in Vorbereitung auf eines dieser Ereignisse weitergeben. Wir können auch aggregierte, depersonalisierte oder de-identifizierte Informationen, die vernünftigerweise nicht verwendet werden können, um Sie zu identifizieren, an Dritte weitergeben, einschließlich der oben aufgeführten Arten von Dritten.
Wie lange wir Informationen aufbewahren
Wir bewahren Ihre Daten so lange auf, wie es vernünftigerweise notwendig ist, um Ihnen die Dienste zur Verfügung zu stellen, oder bis Ihr Konto gelöscht wird, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, vorbehaltlich eines längeren Zeitraums, der durch geltendes Recht vorgeschrieben oder Ihnen mitgeteilt wird.
Wenn Sie Ihr Konto löschen, kann es zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, bis wir Ihre
Informationen vollständig aus unseren Datenbanken und Systemprotokollen gelöscht haben. Wir können auch Informationen von gelöschten Konten aufbewahren, um Betrug zu verhindern, Gebühren einzutreiben, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, unsere gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen oder unsere gesetzlichen Rechte durchzusetzen.
Nutzung unserer APP
Unsere avocargo App wird auf von Drittenanbietern zur Verfügung gestellten Plattformen (iOS, Android) zum Download auf Ihr Endgerät zur Verfügung gestellt. Um die App downloaden zu können, setzen diese Plattformen gegebenenfalls eine Registrierung voraus. AVO Mobility hat dabei keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung der erfassten Daten, die im Zuge der Registrierung auf der jeweiligen Plattform, möglicherweise entstehen können.
Über unsere avocargo App können wir mit Push-Mitteilungen über bestimmte technische Updates oder Neuigkeiten über AVO Mobility informieren, auch wenn die App zu diesem Zeitpunkt gerade nicht aktiv in Verwendung sind. Falls dieser Service nicht gewünscht ist, kann die Funktion über die Geräteeinstellungen deaktiviert werden.
Wenn Sie sich in unserer App registriert haben und unseren Dienst nutzen, erfassen wir Standortdaten, um Ihnen AVO Mobility Fahrzeuge in Ihrer Nähe anbieten zu können. Zusätzlich erfassen wir den Rückgabe-Standort Ihres AVO Mobility Fahrzeugs, damit das von Ihnen zurückgegebene Fahrzeug, von anderen Nutzern gefunden werden kann. Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie zusätzlich über Ihr Betriebssystem des verwendeten mobilen Endgeräts aktiv den Zugriff auf Ihren Standort bestätigen. Wir erfassen dabei keine Bewegungsprofile und erfassen den Standort nur bei aktiver Nutzung der App.
Um Ihnen alle Funktionen unserer Apps bereitzustellen, müssen unsere Apps auf diverse Schnittstellen auf das von Ihnen genutzte mobile Endgerät zugreifen. Um diese Schnittstellen zu gewährleisten, müssen Sie diese je nach Betriebssystem Ihres Endgerätes, zum Teil aktiv erlauben. Diese Einstellungen können Sie jederzeit in den Systemeinstellungen Ihres Endgerätes anpassen oder zurückziehen.
Ortungsdienste: Damit unsere App Ihren Standort ermitteln kann, müssen Sie unserer App den Zugriff auf die Ortungsdienste auf dem von Ihnen genutzten mobilen Endgerät zu-stimmen. Diese Einstellung können Sie über die Systemeinstellungen Ihres Endgerätes jederzeit aktivieren oder rückgängig machen.
Benachrichtigungen: Um Ihnen unseren Push-Service anzubieten, müssen Sie die Berechtigung zum Schicken von Push-Benachrichtigung über Ihr verwendetes mobiles Endgerät aktivieren. Diese Einstellung können Sie über die Systemeinstellungen Ihres Endgerätes jederzeit aktivieren oder rückgängig machen.
Kamerazugriff: Um unsere Fahrzeuge über unsere Apps zu erfassen und ausleihen zu können, müssen Sie ggfs. den Zugriff auf Ihre Kamera über unser App bestätigen. Diese Einstellung können Sie über die Systemeinstellungen Ihres Endgerätes jederzeit aktivieren oder rückgängig machen.
Datenverarbeitung in Drittländern
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich in Deutschland und in der Europäischen Union. Dienstleister, die in unserem Auftrag außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittländer) personenbezogene Daten verarbeiten, werden nur eingesetzt, wenn für dieses Drittland ein „Angemessenheitsbeschluss“ der Europäischen Kommission (Art. 45 DS-GVO) besteht, „geeignete Garantien“ (Art. 46 DS-GVO) oder „interne Datenschutzvorschriften“ (Art. 47 DS-GVO) beim Empfänger vorliegen. Im Übrigen werden Ihre personenbezogenen Daten in Drittländern verarbeitet, soweit es zur Erfüllung des Vertrages (z.B. Mietvorgänge in Drittländern) erforderlich ist, Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
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